laesio ultra dimidium
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laesio ultra dimidium vel enormis — /liyz(h)(i)yow altra damidiysm vel snormas/ In Roman law, the injury sustained by one of the parties to an onerous contract when he had been overreached by the other to the extent of more than one half of the value of the subjectmatter; e.g.,… … Black's law dictionary
laesio ultra dimidium vel enormis — /liyz(h)(i)yow altra damidiysm vel snormas/ In Roman law, the injury sustained by one of the parties to an onerous contract when he had been overreached by the other to the extent of more than one half of the value of the subjectmatter; e.g.,… … Black's law dictionary
Laesio — Laesio, lat., Verletzung, Nachtheil. Beleidigung. L. enormis, ultra dimidium, bei Verträgen Schädigung über die Hälfte des Werths, was den Verkäufer (zu wohlfeil) u. den Käufer (zu theuer) zur Aufhebung berechtigt. Crimen laesae majestatis,… … Herders Conversations-Lexikon
Werth [1] — Werth, der im menschlichen Urtheil anerkannte Grad von Nützlichkeit eines Sachgutes. Der W. drückt hiernach das Maß des Einflusses aus, welchen ein Gut auf den Zustand des Besitzers auszuüben vermag, od. die Stärke der Anziehung, welche jede… … Pierer's Universal-Lexikon
Läsĭon — (lat.), Verletzung, Beschädigung, besonders im Rechtswesen als Voraussetzung für die »Wiedereinsetzung in den vorigen Stand« (s. d.) von Wichtigkeit; Laesio ultra dimidium, L. enormis, Verletzung über die Hälfte, übermäßige Verletzung,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verletzung — (lat. Laesio), 1) Beschädigung; 2) die Wirkung der einem Lebenden zugefügten Gewaltthätigkeiten, bes. Wunden; 3) die Unterbrechung der Ruhe od. Heiterkeit des Gemüthes eines Menschen dadurch, daß man dessen Rechte beeinträchtigt; 4) die… … Pierer's Universal-Lexikon
Läsiōn — (v. lat. Laesĭo), Verletzung, insbesondere Verletzung des einem Andern zustehenden Rechtes. Die Anführung eines Umstandes, welcher eine solche Verletzung enthält, ist insbesondere der Regel nach zur ordentlichen Begründung jeder Klage nothwendig … Pierer's Universal-Lexikon
Beneficĭum — (lat.), 1) Wohlthat, Gefälligkeit; 2) Ertheilung eines Amtes u. Beförderung; daher: Beneficiorum liber, Buch im römischen Ärarium, in welches der aus der Provinz zurückkehrende Proconsul, Proprätor etc., die Namen der von ihm zu Ämtern Ernannten… … Pierer's Universal-Lexikon
Kauf — (lat Emtio, Venditio), das Rechtsgeschäft, durch welches Jemand (Verkäufer, Venditor) einem Andern (Käufer, Emtor) eine Sache (das Kaufobject) gegen Gewährung eines bestimmten Preises (Kaufpreis, Pretium) zum Eigenthum zu übergeben verspricht.… … Pierer's Universal-Lexikon
Kauf — (emtio, Verkauf venditio), beruht auf der Verständigung (Consens) des Verkäufers u. Käufers über Waare und Preis (pretium), bedarf nur ausnahmsweise einer bestimmten Form, z.B. der schriftlichen beim Verkauf von Grundstücken. Nach uraltem Verbot… … Herders Conversations-Lexikon